Von Europa nach Mexiko
Tiere und Pflanzen
Die Einfuhr von Pflanzen und Blumen ist verboten. Pro Person können drei Haustiere zollfrei eingeführt werden (z.B. ein Hamster, ein Hund und eine Schildkröte). Sie brauchen allerdings ein Impf- und Gesundheitszeugnis, das auf einem Arztpapier ausgestellt wird und eine höchste Gültigkeit von 10 Tagen hat. Das Zeugnis wird als Original und als Kopie benötigt.Lebensmittel und andere Waren
Wer nach Mexiko reist, darf 12 Filme und Geschenke für höchstens 300 US-Dollar zollfrei über die Grenze bringen. Lebensmittel dürfen nicht nach Mexiko gebracht werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf (Parfum, ein Notebook, drei Handys, zwei Musikinstrumente etc.) dürfen zollfrei eingeführt werden. Auch Medikamente für den persönlichen Gebrauch dürfen eingeführt werden, allerdings gilt für psychotrope Substanzen eine ärztliche Verschreibungspflicht.
Geld
Bargeld in der Landeswährung darf bis zu einer Höhe von 10.000 US-Dollar eingeführt werden. Bei Summen, die darüber hinausgehen, besteht die Pflicht zur Deklaration. Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, allerdings deklarationspflichtig.
Zigaretten und Alkohol
Eingeführt werden dürfen entweder 200 Gramm Tabak, 400 Zigaretten oder 25 Zigarren. Zudem können auch bis zu 3 Liter alkoholische Getränke oder bis zu 6 Liter Wein zollfrei nach Mexiko eingeführt werden – allerdings nur von Personen über 18.
Von Mexiko nach Europa
Die Zollbestimmungen für die Reise von Mexiko nach Deutschland oder Österreich sind wie folgt geregelt:
Tiere und Pflanzen
„So ein schöner Kaktus“ – denken sich viele – „der passt perfekt in mein Wohnzimmer“, und Schwupps, landet er im Koffer. Doch Achtung: Wildwachsende Kakteen dürfen nicht von Mexiko nach Europa gebracht werden! Dasselbe gilt für andere (seltene) Pflanzen und Tiere. Auch der Export von Korallen ist strengstens verboten – sie stehen unter Artenschutz!
Antiquitäten
Die Ausfuhr von Antiquitäten und von archäologischen Fundstücken ist nicht erlaubt. Für Antiquitäten muss eine Extra-Genehmigung beantragt werden. Auch Gold darf nicht von Mexiko über die Grenze gebracht werden – ausgenommen Goldschmuck. Kunsthandwerke dürfen ausgeführt werden.
Geld
Landes- und Fremdwährung darf bis zu einem Wert von 10.000 Euro in die EU eingeführt werden. Bei Mengen, die diese Grenze überschreiten, besteht die Pflicht zur Deklaration.
Kaffee (bzw. Tee und andere Waren)
Die EU hat 2008 großzügige Freimengen eingeführt – wer von Mexiko in die EU fliegt, darf Kaffee bzw. Tee, Parfum oder Elektrogeräte bis zu einem Warenwert von 430 Euro zollfrei in die Europäische Union einführen.
Tabakwaren
Auch Tabak kann bedenkenlos und ohne Zollaufschlag von Mexiko nach Europa exportiert werden. Allerdings gelten einige Höchstgrenzen. Diese liegen bei 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren, 100 Zigarillos oder 200 Zigaretten. Die Gesamtfreimenge darf die 100 Prozent nicht überschreiten. Die einzelnen EU-Staaten dürfen diese Menge allerdings kurzfristig reglementieren.
Alkohol
Ein Liter Alkohol (z.B. Tequila oder Mezcal – ca. 38 Prozent) mit einem Alkoholgehalt über 22 Prozent dürfen von Mexiko nach Europa zollfrei mitgenommen werden. Bei Alkohol, der unter diesem Grenzwert liegt, dürfen zwei Liter eingeführt werden. Zusätzlich darf Wein bis zu einer Obergrenze von vier Litern und Bier bis höchstens 16 Liter eingeführt werden.
Ein paar Bilder aus meinem Mexico Urlaub seht Ihr hier:
Weitere Tipss zur Einreise uns Ausreise Mexiko: